
Ausblick 2010
Was Sie im neuen Jahr erwartet
Die wirtschaftliche Entwicklung ist in diesen Zeiten schwer zu prognostizieren. Einige Zeichen sprechen vor allem im Süden für eine leichte Erholung. Vom Bürgerentlastungs-Gesetz und vom Wachstums-Beschleunigungs-Gesetz sollen besonders Familien und Arbeitnehmer profitieren.
Wachstums-Beschleunigungs-Gesetz
Die neue Bundesregierung setzt auf Wachstum, um aus der Krise zu kommen. Mit dem Wachstums-Beschleunigungs-Gesetz will sie die produktiven Kräfte in Wirtschaft und Bevölkerung fördern. Das Gesetz soll im Januar 2010 in Kraft treten und deshalb noch in diesem Jahr von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. Neben Unternehmen sollen vor allem Familien von den Maßnahmen profitieren.Die Änderungen für Familien im Einzelnen
- Anhebung des Kinder-Freibetrags von derzeit 6.024 auf 7.008 Euro pro Kind. Dies kommt erst ab einem zu versteuernden Jahres-Einkommen von 63.391 Euro zum Tragen, da dann der Freibetrag größer als das Kindergeld ist. Das Finanzamt prüft, was für Sie günstiger ist.
- Erhöhung des Kindergeldes um 20 Euro pro Kind. Für die ersten zwei Kinder auf je 184, für das dritte auf 190 und für jedes weitere auf 215 Euro.
- Senkung der Erbschaftsteuer für Geschwister sowie für Nichten und Neffen. Je nach Höhe des geerbten Vermögens nur noch 15 bis 43 Prozent statt 30 bis 50 Prozent.
Die Änderungen für Unternehmen
- Verkürzung der Frist von 7 auf 5 Jahre, in der Firmenerben die Anzahl der Arbeitsplätze erhalten müssen, und Minderung der Gesamtlohnsumme, die sie in dieser Zeit auszahlen müssen, um weniger Erbschaftsteuer zu zahlen.
- Die Möglichkeiten, Verluste steuerlich geltend zu machen, sollen weiter vereinfacht werden.
- Die Bestimmungen zum Abzug von Zinsaufwendungen sollen noch mehr gelockert werden.

