Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt Kreditinstitute, also Banken und Sparkassen, Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel in Deutschland und trägt so zu einem stabilen Finanzsystem bei.
Gegründet wurde die BaFin am 01. Mai 2002. Seitdem vereint sie das ehemalige Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAKred) mit den damaligen Bundesaufsichtsämtern für den Wertpapier-handel (BAWe) und das Versicherungswesen (BAV) in sich.
Die BaFin beaufsichtigt Kreditinstitute, Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel. Ziel ist die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit, Stabilität und Integrität des deutschen Finanzsystems. Hierzu gehören auch die Solvenz-Aufsicht (Überprüfung der Zahlungsfähigkeit), die Markt-Aufsicht und der Verbraucherschutz.
Innerhalb Europas wirkt die BaFin in zahlreichen Gremien daran mit, einen einheitlichen europäischen Finanzmarkt zu schaffen. Weltweit ist sie an der Gestaltung internationaler Aufsichtsstandards beteiligt und vertritt dabei die Interessen des Finanzplatzes Deutschland.
Die BaFin wird durch ein Direktorium geleitet. Dieses besteht aus einem Präsidenten und vier Exekutiv-Direktoren. Sie stehen den Geschäftsbereichen Banken-Aufsicht, Wertpapier-Aufsicht, Versicherungs-Aufsicht und Querschnitts-Aufgaben/Innere Verwaltung vor. Darüber hinaus wird die Arbeit der BaFin durch verschiedene Gremien unterstützt und kontrolliert.
Die BaFin finanziert sich vollständig aus Gebühren und Umlagen der beaufsichtigten Institute und Unternehmen. Damit ist sie unabhängig vom Bundeshaushalt.
Die BaFin kontrolliert
Wesentliche Rechtsgrundlage für die Instituts-Aufsicht ist das Kreditwesengesetz (KWG). Hauptziele bestehen darin, Missständen im Kreditwesen entgegen zu wirken, die
Wer in Deutschland Bankgeschäfte betreiben will, benötigt eine schriftliche Erlaubnis der BaFin. Nach der Gründung werden die Institute laufend überwacht. Im Fokus liegen dabei die Prüfung angemessener Eigenmittel und ausreichender Liquidität sowie die ordnungsgemäße Organisation. Hierzu zählt auch ein geeignetes Risikocontrolling- und Managementsystem. Zudem wird die fachliche Eignung und Zuverlässigkeit der Geschäftsführung geprüft.
Bund und Länder teilen sich in Deutschland die Versicherungs-Aufsicht. Rechtsgrundlage ist das Versicherungsaufsichtsgesetzt (VAG). Die BaFin kontrolliert die Versicherungs-Unternehmen. Sie trägt dazu bei, dass die Belange der Versicherten gewahrt bleiben und die Versicherer jederzeit Ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllen können.
Ziel der Wertpapier-Aufsicht ist es die Transparenz und Integrität des Finanzmarktes sicherzustellen und den Anlegerschutz zu gewährleisten. Zentrale Aufgaben sind dabei die Bekämpfung von Insidergeschäften, die Marktmanipulation, die Überprüfung von Ad-hoc Meldungen, Geschäfte der Geschäftsführer mit Unternehmens-aktien und die Mitteilung von Veränderungen bedeutender Stimmrechtsanteile bei Aktionären.
Drei Querschnitts-Abteilungen und die Gruppe Geldwäsche der BaFin übernehmen übergreifende Aufgaben, die alle Aufsichts-Bereiche betreffen, wie:
Die Beaufsichtigung von Kreditinstituten wird von BaFin und Deutscher Bundesbank gemeinsam wahrgenommen. Die BaFin trägt dabei die Verantwortung für alle hoheitlichen Maßnahmen und gibt die Leitlinien für die Beaufsichtigung vor. Der Deutschen Bundes-bank obliegt die laufende Bankenaufsicht. Hierzu zählen die Auswertungen der von den Instituten eingereichten Unterlagen, Meldungen, Jahresabschlüssen und Prüfungsberichten sowie regelmäßige bankgeschäftliche Prüfungen.