Die Europäische Kommission hatte insgesamt 63,2 Millionen Euro für in Not geratene landwirtschaftliche Betriebe zur Verfügung gestellt. Von diesem Betrag sind nun, in der zweiten Antragsphase, noch 13 Millionen Euro Verfügbar.
Die Antragsphase läuft vom 22.02.2016 bis zum 22. März 2016. Anträge sind an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu richten.
Die Voraussetzungen für einen Liquiditätszuschuss bleiben dabei, gegenüber der ersten Antragsphase, unverändert: Antragsberechtigt sind Milch- und Fleischerzeuger, die zur Sicherung ihrer Liquidität ein Darlehn mit 42 bis 72 Monate Laufzeit und einem tilgungsfreien Jahr aufgenommen haben und einen Preisrückgang für ihre Produktion von 19% nachweisen können. Verdienstausfälle müssen dabei genau und zeitlich begrenzt nachweisbar sein.
Die Beihilfeobergrenze beträgt 10.000€.
Sollten die bewilligten Beihilfen höher als die zur Verfügung stehenden Mittel sein, werden die Zuschüsse anteilsmäßig verteilt, gab das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft bekannt.
Weitere Informationen, sowie Antragsformulare, Hinweise und Merkblätter finden Sie unter www.ble.de/liquiditaetsbeihilfe.