Neben unserer kompetenten Beratung und Betreuung während der Kauf- oder Verkaufsphase, unterstützen wir Sie ebenfalls bei der Erstellung aller notwendigen Unterlagen.
Wir ermitteln einen marktgerechten Verkaufspreis und garantieren Ihnen eine schnelle Abwicklung.
Immobilien im Emsland
Wir bringen Sie in die eigenen vier Wände

- David Kuhr
- Immobilienberater
- 04962 90693-882
- david.kuhr@evb-meppen.de
- Wir rufen Sie zurück
- Vereinbaren Sie einen Termin
Mitarbeiterinnen der Immobilienabteilung in Meppen

- Petra Kottmann
- Immobiliencenter Meppen
- 05931 4963-176
- petra.kottmann@evb-meppen.de
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- Simone Többen
- Immobiliencenter Meppen
- 05931 4963-161
- simone.toebben@evb-meppen.de
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Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen?
Geben Sie Ihre Immoblie in gute Hände
Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten, profitieren Sie derzeit von einer starken Nachfrage. Nutzen Sie die Kompetenz unserer Spezialisten im Bereich Immobilien und verkaufen Sie Ihre Immobilie zu einem marktgerechten Preis.
Immobilien sind unsere Sache
Wir begutachten Ihre Immobilie und führen eine detaillierte Bewertung durch. Damit und mithilfe unserer Kenntnis des regionalen Marktes ermitteln wir einen marktfähigen Verkaufspreis. Zudem unterstützen wir Sie bei der Beschaffung aller für den Verkauf notwendigen Unterlagen, wie zum Beispiel eines Energieausweises.
Es kommt zum Verkauf?
Während der Verkaufsphase kümmern wir uns um effiziente Terminabsprachen mit potenziellen Käufern. Damit Sie auf Nummer Sicher gehen können, prüfen wir selbstverständlich auch die Bonität des Käufers und damit die notwendige Sicherheit. Gerne begleiten wir Sie anschließend auch zum Notartermin und wickeln mit Ihnen gemeinsam den notariellen Kaufvertrag ab. Und wenn Sie noch keine konkrete Verwendung für den erzielten Verkaufserlös haben, beraten wir Sie gerne und finden gemeinsam mit Ihnen eine passende Anlagemöglichkeit.
Sie möchten eine Immobilie kaufen?
Unser Angebot
Unser Angebot umfasst Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen oder Grundstücke für Ihre Traumimmobilie zu marktgerechten Preisen. In unserem Angebot finden wir sicher auch das Richtige für Sie.
Wir begleiten Sie auf dem Weg in Ihre eigenen vier Wände.
Wir für Sie
Wir beraten Sie bei der Auswahl Ihres Objekts und begleiten Sie bei der Besichtigung.
Dabei richten wir uns ganz nach Ihren Wünschen.
Damit Sie nicht zu lange auf Ihre "Traumimmobilie" warten müssen, merken wir gerne Ihren Immobilienwunsch vor und informieren Sie frühzeitig über neue Objekte, die genau Ihrem Wunsch entsprechen.
Individuelle Finanzierung
Gern beraten unsere Spezialisten im Bereich Baufinanzierung sie zu aktuellen Finanzierungsformen und erstellen für Sie das passende Angebot.
Immobilie als Kapitalanlage
Eine beständige Wertanlage
Machen Sie sich unabhängig von den Wertschwankungen des Kapitalmarktes und investieren Sie in Immobilien als Kapitalanlage und Altersvorsorge. Sie können Mieteinnahmen erzielen und von Steuervorteilen profitieren. Im Rentenalter bessern Sie Ihre monatliche Rente auf oder bewohnen die Immobilie selbst.
Treffen Sie die richtige Objektauswahl
Bei einer Immobilie als Kapitalanlage ist ihre Lage entscheidend für die Mietauslastung, für die Wertentwicklung und für den späteren Verkaufserlös. Die Anbindung an eine gute Infrastruktur ist für viele Mieter wichtig. Ob Sie nur in eine Wohnung oder sogar in ein Mehrfamilienhaus investieren, hängt von Ihren finanziellen Möglichkeiten ab. Bei einer Wohnung müssen Sie sich mit anderen Eigentümern arrangieren, bei einem größeren Objekt ist auch der Verwaltungsaufwand größer.
Behalten Sie die Kosten im Blick
Neben den Anschaffungskosten sollten Sie besonders bei älteren Immobilien je nach Zustand und Ausstattung eventuell noch Renovierungs- oder Umbaukosten mit einkalkulieren. Bei neueren Objekten denken Sie an Rücklagen für spätere Maßnahmen. Zudem sollten Sie Kosten für die Instandhaltung und Verwaltung berücksichtigen. Der Kaufpreis und die damit verbundenen Investitionen sind entscheidend für die Renditechance Ihrer Immobilienanlage.
Ihre Alternativen
Ob sich eine Kapitalanlage in Immobilien lohnt, ist immer von der individuellen Situation des Anlegers abhängig. Es muss nicht immer gleich eine eigene Immobilie sein. Alternativ können Sie in offene oder geschlossene Immobilienfonds investieren. In einem gemeinsamen Beratungsgespräch prüfen wir, wie Sie persönlich Immobilien als langfristiges Investment und als Altersvorsorge sinnvoll nutzen können.
Steuerliche Aspekte
- Reduzieren Sie Ihre Steuerlast
Wenn Sie eine Immobilie finanzieren und diese vermieten, können Sie Steuervorteile nutzen
- Bessern Sie mit Mieteinnahmen Ihre Rente auf
Wenn Sie später die Immobilie abbezahlt und abgeschrieben haben, können Sie mit den Mieteinnahmen Ihre Rente aufbessern.
- Lassen Sie sich von uns beraten
Lassen Sie sich am besten von Fachleuten, wie einem Steuerberater beraten.
Diese prüfen genau, ob sich der Erwerb einer Immobilie als Kapitalanlage unter steuerlichen Aspekten für Sie lohnt.
Immobilien übertragen
Ein gutes Gefühl, wenn mit dem Haus alles geregelt ist
Sie haben sich etwas aufgebaut. Davon sollen andere später profitieren. Wenn es darum geht, die eigene Immobilie zu übertragen, haben Sie im Wesentlichen zwei Möglichkeiten: Vererben oder verschenken. Denken Sie bei dieser Entscheidung nicht nur an die Steuervorteile, sondern auch an sich selbst. Besprechen Sie dieses wichtige Thema in einem vertrauensvollen Gespräch mit Ihrem Berater.
Überblick...
Bei Schenkung: Steuerfreibetrag alle zehn Jahre nutzen
Ob eine Schenkung oder ein Testament das Richtige ist, hängt unter anderem von den Vermögens- und Familienverhältnissen ab. Für das Erbe greift der Steuerfreibetrag nur einmal, für Schenkungen alle zehn Jahre. Während die Schenkung von Immobilien zwischen Ehepartnern in unbegrenzter Höhe steuerfrei ist, können Kinder zum Beispiel bis 400.000 Euro steuerfrei erben oder alle zehn Jahre in gleicher Höhe eine Schenkung erhalten. Alles, was darüber liegt, muss versteuert werden. Für viele Immobilien reicht der Freibetrag aus, um die erbrechtliche Übertragung steuerfrei zu gestalten. Liegt der Wert des Gesamterbes über dem Freibetrag, bietet sich die Schenkung "in Raten" an.
Nießbrauchrecht und Rückforderungsrecht sichern
Nach der Schenkung ist die Immobilie Eigentum des Beschenkten. Wenn Sie sich im Übergabevertrag ein Nießbrauchrecht sichern, dürfen Sie im Haus wohnen bleiben oder können das Haus auch vermieten. Die Miete geht dann auf Ihr Konto. Im Übergabevertrag können Sie auch regeln, unter welchen Bedingungen Sie das Haus wieder zurückfordern dürfen, zum Beispiel bei Scheidung, Tod oder Insolvenz der Beschenkten. Den Übergabevertrag beurkundet ein Notar. Ihr Wohn- oder Nießbrauchrecht sichern Sie durch einen Grundbucheintrag ab.
In diesen Fällen ist ein Testament sinnvoll
- Die Immobilie ist ein Baustein Ihrer Altersvorsorge.
- Die Familienverhältnisse sind instabil.
- Die Immobilie ist noch nicht schuldenfrei.
- Der Begünstigte ist zurzeit minderjährig.
- Der Wert des Gesamterbes liegt innerhalb des Freibetrages.
- Die begünstigte Person ist in einer schwierigen wirtschaftlichen Situation.
Häufige Fälle...
Schenkung unter bestimmten Bedingungen
Sie können die Schenkung Ihrer Immobilie an Bedingungen knüpfen, zum Beispiel mit Ihrem lebenslangen Wohnrecht oder Nießbrauchrecht. Beim Wohnrecht dürfen Sie wohnen bleiben. Beim Nießbrauchrecht können Sie die Immobilie bewohnen oder von den Mieteinnahmen Ihre Altersvorsorge absichern. Nießbrauchrecht sowie Rückforderungsrechte werden in einem Übergabevertrag geregelt, der von einem Notar geprüft sowie beurkundet werden muss. Denn auch beim Nießbrauchrecht gibt es einiges zu beachten.
Eigenheim vor Pflegeheim schützen
Ein Pflegeheim ist in der Regel teuer. Wenn Eltern und auch die Kinder die Heimkosten nicht vollständig aufbringen können, kann eine Schenkung nur zurückgefordert werden, wenn diese weniger als zehn Jahre zurückliegt. Ist die Schenkung der Immobilie von Anfang an mit einem Nießbrauchrecht verknüpft worden, kann das Sozialamt verlangen, dass aus den Mieteinnahmen die Pflege bezahlt wird – sofern damit die Heimkosten vollständig beglichen werden können. Der Verkauf des Hauses bliebe den Beschenkten in diesem Fall erspart.
Pflichtteil umgehen
Wer nicht will, dass bestimmte Erbberechtigte Ansprüche auf das Haus oder die Wohnung haben, trifft früh genug Vorkehrungen durch eine Schenkung. Denn Pflichtteilsergänzungsansprüche bei Schenkungen zu Lebzeiten innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Erbfall verjähren (wie auch Pflichtteilsansprüche) innerhalb von drei Jahren nach Erbfall. Der Verjährungsbeginn setzt die Kenntnis des Erbfalls sowie die Kenntnis des Pflichtteilsberechtigten von der Schenkung voraus.
Wichtig: Wer über eine Schenkung nachdenkt, sollte sich in jedem Fall nicht nur steuerlich, sondern auch juristisch gut beraten lassen.